Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen  für Hortkinder der Klassenstufen 1-4

Um teilnehmen zu können, muss ein Kind in jedem Fall so selbständig sein, dass es nicht ständig eine Einzelaufsicht benötigt. Voraussetzung ist außerdem, dass der Teilnahme keine gesundheitlichen Probleme entgegenstehen.

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Grundsätzlich kann nur derjenige teilnehmen, der nach erfolgtem Zahlungseingang eine Teilnahmebestätigung erhalten hat. Die Reihenfolge des Anmeldungseingangs entscheidet über die Vergabe der Plätze. Es bleibt dem Hort vorbehalten, wegen Erschöpfung der Kapazitäten weitere Teilnehmer/innen abzulehnen. Ebenso bleibt vorbehalten, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird. Über die Möglichkeiten der Ersatzbetreuung erhalten Sie ggf. Mitteilung.

Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich und erfolgt mit der Zahlung des zusätzlichen Ferienentgeltes.

Bitte beachten Sie, dass die Kinder pünktlich am Veranstaltungsort (sofern nicht anders vereinbart bis spätestens 9 Uhr) eintreffen, da sonst eine Teilnahmemöglichkeit nicht gewährleistet ist. Bitte geben Sie Ihrem Kind unbedingt einen Rucksack mit. Denken Sie bitte auch daran, Ihr Kind mit geeigneter, dem Wetter angepasster Bekleidung und Schuhen, gegebenenfalls auch zum Wechseln, auszustatten.

Für Getränke und Verpflegung wird über den gesamten Tagesablauf gesorgt. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine befüllbare Trinkflasche und eine leere, möglichst mit Namen versehende Brotdose mit!

Sofern Ihr Kind nach Veranstaltungsende nicht allein nach Hause gehen soll, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass es pünktlich zur vereinbarten Zeit wieder abgeholt wird. Aus verspäteter Abholung entstehende Mehraufwandskosten gehen zu Ihren Lasten! (lt. Kitasatzung §13 Absatz 2)

Mit der Anmeldung/Zahlung erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen und allen Aktivitäten der Ferienbetreuung einverstanden. Gleichzeitig wird bestätigt, dass diese Erklärung ggf. auch im Namen eventuell vorhandener weiterer personensorgeberechtigter Personen abgegeben wird.